Die Kindertagesstätte (Kita) hat einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Sie ergänzt und unterstützt die Erziehung des Kindes in der Familie und soll nach dem Hess. Bildungsplan die Gesamtentwicklung des Kindes durch allgemeine und gezielte erzieherische Hilfen und Betreuungsangebote fördern.
Insbesondere soll die geistige, seelische und körperliche Entwicklung des Kindes durch differenzierte Erziehungsarbeit angeregt und die Gemeinschaftsfähigkeit entwickelt werden.
Die bei uns betreuten Kinder haben einen rechtmäßigen Anspruch auf
Sicherheit und Schutz.
Laut Paragraph 8a SGB VIII sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, bei Kindeswohlgefährdung und dem Verdacht auf körperlicher oder seelischer Gewalt, drohender Verwahrlosung sowie bei dem Verdacht des sexuellem Missbrauchs, entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.
Das trägerinterne Schutzkonzept unseres Vereins wird unter anderem auch mittels Dokumentations- und Beobachtungsbögen umgesetzt. Bei Verdachtsfällen werden wir mit den Eltern in Kontakt treten. Bei dem erhärtetem Verdacht des sexuellen Missbrauchs werden wir nach Überprüfung durch eine neutrale Fachkraft und Beraterin des Trägers, das Jugendamt informieren.
Zusätzlich können wir mit jederzeit mit der „Insoweit erfahren Fachkraft“ des Trägers und dem Jugendamt in Kontakt treten, um Problemlösungen zugunsten des Kindes zu erarbeiten.
Im Zuge der Diskussion um Qualitätsmanagement in Kindereinrichtungen hat der das BVZ eine Methode entwickelt um die Qualität in den Kitas auszubauen und zu erhalten. Es wurden hierfür betriebsinterne Qualitätsbeauftragte geschult, die in den verschieden Einrichtungen Qualitätsmanagement in Kindereinrichtungen (QualKi) anbieten und die Teams in die Methodik einarbeiten und schulen. Die bereits umgesetzte Qualität der Arbeit wird gesichert, überprüft und weiterentwickelt und die Einrichtung in ihrer Besonderheit gestärkt.
Der Prozess soll eigenständig, eigenverantwortlich und in Zusammenarbeit mit möglichst allen Mitarbeiter*innen entstehen. Das Ziel von QualKi ist es, Ressourcen der Arbeit in der Einrichtung zu erkennen und diese optimal zu nutzen. Der dabei entstehende Prozess innerhalb des Teams fördert das Bewusstsein und die Verantwortung aller beteiligten Betreuer/innen über die Qualität ihrer Arbeit und über die zu leistenden Anforderungen.
Das Team der PEIG steht momentan noch in der Schulungsphase und beginnt suggestiv mit der Einführung von QualKi.
Unsere Aufnahmekriterien entsprechen den Rahmenbedingungen der Stadt Frankfurt am Main.
Für Kinder im Kindergartenalter gilt besonders:
Eltern können ihre Kinder nur online unter: www.kindernetfrankurt.de anmelden. Das Anmeldedatum ist nicht entscheidend über die Aufnahme.
Für die Voranmeldung von Schüler*Innen gilt besonders:
Für eine Voranmeldung zur Betreuung von Schüler*Innen ist eine erneute Anmeldung nötig.
Weitere Informationen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren gibt es unter:
Wir bieten in regelmäßigen Abständen einen Informationstermine an, um die Räume zu zeigen, unser Konzept vorzustellen und alle Fragen der Eltern zu beantworten.
Alle Eltern die sich über das Kindernetfrankfurt bei uns angemeldet haben, können telefonisch einen Besichtigungstermin mit uns ausmachen.
Die monatlichen Betreuungskosten sind durch die Stadt Frankfurt geregelt und richten sich nach dem Familien-Jahres-Brutto-Einkommen. Nach Vertragsabschluss können die Eltern eine Stufenfestsetzung bei der Stadt Frankfurt beantragen. Formulare hierfür gibt es in der Einrichtung. Die Stufenfestsetzung muss unserem Träger vorgelegt werden, der dann einen Entgeltbescheid an die Eltern sendet.
Für Kindergartenkinder ist zur Zeit eine Beitragsbefreiung der Betreuungskosten erwirkt worden.
Das monatliche Entgelt setzt sich aus dem Beitrag, dem Essensgeld (monatl. 61 Euro) und dem Zusatzbeitrag für Ausflüge zusammen.
Von dem Zusatzbeitrag (Kindergarten 4,00 Euro, Hort 8,00 Euro) werden alle Ausflüge der PEIG finanziert, so dass wir kein Geld vor dem Ausflug einsammeln müssen.
Falls ein Kind mind. 2 Monate ununterbrochen außerhalb der Schließzeiten entschuldigt fehlt, kann es vom Essensgeld befreit werden.
Für Geringverdiener (Eltern mit Frankfurt Pass oder ALG-II Bezieher) gelten andere Verfahren.